Nur kurz zur politischen oder rechtlichen Klarstellung: Auslandseinsätze der Bundeswehr sind bzw. wären jederzeit sofort durch einen (mehrheitlichen) Beschluss des Bundestages beendbar. Dies regelt u.a. § 8 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, das so genannte ‚Rückholrecht‘. Sämtliche Beteiligungen der Bundeswehr im Rahmen der UN, NATO, EU oder OSZE – auch die ohne Mandat des Bundestages – können bzw. könnten – per Beschluss des Bundestages – beendet werden, vorausgesetzt, es ist politisch gewollt. Darüber hinaus gibt es keine Verträge, die zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr zwingen.
Die Bundeswehr selbst schreibt auf ihrer Homepage: „Angenommen, das Parlament würde dem Antrag auf Verlängerung des Einsatzes nicht zustimmen, so müsste er beendet werden. Widerruft das Parlament seine Zustimmung zu einem Einsatz, gilt das Gleiche. Dieser Widerruf ist jederzeit möglich. Das Parlament kann einen Antrag der Bundesregierung entweder im Ganzen zustimmen oder ablehnen. Einzelne Änderungen sind nicht möglich.“
DIE LINKE hat sich im Grundsatzprogramm klar programmatisch festgelegt: „Wir fordern das sofortige Ende aller Kampfeinsätze der Bundeswehr. Dazu gehören auch deutsche Beteiligungen an UN-mandatierten Militäreinsätzen.“ Und: „An einer Regierung, die Kriege führt und Kampfeinsätze der Bundeswehr im Ausland zulässt, die Aufrüstung und Militarisierung vorantreibt, die Privatisierungen der Daseinsvorsorge Weiterlesen